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Das neue Transparenzregister

Veröffentlicht am 15.09.2017

Am 26. Juni 2017 ist das neu gefasste Geldwäschegesetz (GwG) in Kraft getreten. Im Zuge dieser Neufassung wurde das „Transparenzregister“ eingeführt, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einzudämmen. Ab dem 01. Oktober 2017 unterliegen insbesondere alle inländischen juristischen Personen des Privatrechts, eingetragenen Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften den bußgeldbewehrten Pflichten des GwG. Auch wenn die Meldefiktion eingreift, sodass unmittelbar keine Mitteilung an das Transparenzregister zu erfolgen hat, ist dennoch der Aufbau eines internen Compliance-Systems gesetzlich vorgeschrieben.

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